Convente

  • Der Cumulativconvent (CC)

    Der Cumulativconvent ist das oberste willensbildende Organ der Verbindung und muss mindestens 1.mal im Jahr stattfinden. Dies ist die Vollversammlung der Verbindung gemäß Vereinsrecht.

    Vorbereitungen für den Cumulativconvent

    Der hohe Senior hat folgendes vorzubereiten:

    • Seinen Bericht
    • Vorschläge für die Vertreter der Aktivitas im Verbindungsgericht
    • Informationen über die Verleihung von Ehrenbänder einholen
    • Mit dem Phil-x zusammen Ehrungen vorbereiten

    Der Consenior hat folgendes vorzubereiten und während des Conventes durchzuführen:

    • Vorbereiten des Conventsraum
    • Consenioratsbuch um Dauerbeschlüsse einzutragen, welche vom CC bestätigt werden oder um diese nach zu schlagen
    • Führen der Rednerliste

    Der Schriftführer hat folgendes vorzubereiten:

    • Rechtzeitiges Versenden der Tagesordnung mindestens 2 Wochen vor dem CC per Post an die Bundesbrüder
    • Ausdrucken des Protokoll vom letzten CC
    • Führen des Protokolls am CC

    Der Fuchsmajor als auch der Kassier brauchen nichts vorzubereiten, müssen aber Rede und Antwort stehen falls Fragen an sie gestellt werden.

    Ablauf und Tagesordnung des Cumulativconvents

    Es werden nur die Punkte behandelt, welche auf der Tagesordnung stehen. Diese musste mindestens 2 Wochen vor dem CC an die Bundesbrüder versendet werden, damit sie gültig ist.  Folgende Punkte muss die Tagesordnung des CC enthalten:

    1. Verlesung und Genehmigung der Tagesordnung
    2. Verlesung und Genehmigung des letzten CC-Protokolls
    3. Posteinlauf und Postauslauf
    4. Tätigkeitsbericht des Seniors
    5. Anfragen und Interpellation
    6. Allfälliges (unter diesem Punkt sind Anträge unzulässig).

    In dieser können auch Ehrungen oder andere Punkte enthalten sein, welche vom CC behandelt werden.

  • Der Altherrenconvent (AHC)

    Der Altherrenconvent findet einmal jährlich statt und ist das willensbildende Organ der Altherrenschaft der Verbindung. Er entscheidet unter anderem über das und alle größere Ausgaben der Verbindung sowie Wahl des Philisterchargenkabinetts

  • Der Burschenconvent (BC)

    Der BC ist das willensbildende Organ der Verbindung in allen Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des CC oder des AHC fallen oder die nicht dem ChC zur Erledigung übertragen wurden; im letzteren Fall hat der BC jedoch das Recht, die Angelegenheit jederzeit wieder an sich zu ziehen. (§ 49 Abs. (1))

    Vorbereitungen für den Burschenconvent

    Der hohe Senior hat folgendes vorzubereiten

    • Einberufung des BC
    • Seinen Bericht über die Leistungen der Chargen
    • Informationen über die Situation innerhalb der Verbindung
    • Informationen über Themen, welche am BC besprochen werden

    Der Consenior hat folgendes vorzubereiten:

    • Bericht über die Anwesenheit der Burschen bei den offiziellen und hochoffiziellen Veranstaltungen
    • Bericht über Probleme mit Burschen
    • Vorbereiten von Anträge für den Punkt Personalia
    • Informationen über Verbindungsfahrten

    Der Fuchsmajor hat folgendes vorzubereiten:

    • Bericht über den Stand der Fuchsen
    • Wie geht es den Fuchsen und bei welchen gibt es Schwierigkeiten
    • Anliegen der Fuchsia an den Convent
    • Stand der Fuchsenkassa bis zum Convent mit Auflistung aller Ausgaben
    • Rezeptionsgesuche

    Der Schriftführer hat folgendes Vorzubereiten:

    • Versenden der Tagesordnung mindestens 1 Woche vor dem BC per Email
    • Aushängen der TO an der Pinnwand
    • Auflistungen der eingelaufenen Schriftstücke per Post und E-Mail
    • Auflistung der Schriftstücke welche per Post als auch per Email versendet wurden
    • Verfassen des Protokolls vom vorrangegangenen BC in Reinschrift

    Der Kassier hat folgendes Vorzubereiten:

    • Ordentlich und gut geführtes Kassabuch mit aktuellen Stand der Aktivenkassa bis zum BC
    • Wo gibt es Probleme oder Engpässe mit dem Geld
    • Wer hat seinen Mitgliedsbeitrag noch nicht bezahlt

  • Ablauf des Burschenconvents

    Ein ordentlicher Burschenconvent hat mindestens folgende Tagesordnungspunkte:

    1. Verlesung und Genehmigung der Tagesordnung
    2. Verlesung und Genehmigung des letzten BC-Protokoll
    3. Posteinlauf und Postauslauf
    4. Berichte
    5. Verbindungsangelegenheiten
      1. Fuchsen
      1. sonstiges
    6. Anfragen und Interpellationen
    7. Allfälliges (keine Anträge zulässig)

    Dies sind die generellen Tagesordnungspunkte für  den Burschenconvent. Darüber hinaus können Punkte hinzugefügt werden, wenn diese am Convent behandelt werden sollen. 1 Convent im Semester sind auf jeden Fall mit wichtiger Tagesordnung (m.w.TO) und zwar der 3. BC mit Neuwahl der Chargen für das nächste Semester und gleichzeitig mit der Dechargierung der Chargen.

    Es dürfen folgende Punkte am BC behandelt werden, wenn diese in der Tagesordnung, welche 1 Woche davor an die Bundesbrüder versendet wurde, aufgelistet sind.

    1. Ausnahmen von der Geschäftsordnung (§ 111)
    2. Erlassung, Abänderung und Aufhebung von Dauerbeschlüssen (§ 110)
    3. Änderung und Ergänzung des Comment
    4. Wiederaufnahme ausgeschlossener oder ausgetretener Mitglieder (§ 21)
    5. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge für Burschen und Fuchsen (§ 100 Abs. (1))
    6. Wahl, Entlastung und Enthebung von Chargen (§ 59)
    7. Res

    Wird die Tagesordnung nicht rechtzeitig ausgesendet, werden nur die Standardpunkte laut GO behandelt. Die Punkte a) – d) müssen auch vom CC bestätigt werden (§110), damit diese in Kraft treten können. Daher sind diese Punkte auch auf die Tagesordnung des CC zu setzen und rechtzeitig zu versenden.

  • Allgemeiner Convent (AC)

    Der Allgemeine Convent ist ein Bildungsgremium innerhalb der Aktivitas, wo auch die Fuchsen dabei sind. Er hat keinerlei Entscheidungsgewalt, aber er kann Vorschläge an den BC und AHC weiterreichen.

  • Fuchsenconvent (FC)

    Der Fuchsenconvent dient zum Ausbilden der Fuchsen. Hier lernen sie was sie für das couleurstudentische Leben benötigen. Am FC können die Fuchsen auch Wünsche an den Fuchsmayor herantragen, welche dieser am BC ansprechen soll. Ein FC hat Wöchentlich statt zu finden. Protokolle welche am FC geführt werden gibt der FM am Ende des Semesters an die DK.

  • Chargenconvente (ChK)

    Das Chargenkabinett tritt immer wieder zu Sitzungen zusammen um Dinge zu besprechen und Beschlüsse innerhalb des ChC zu fassen.

  • Führung des Convents

    Wenn jemand am Convent das Wort haben möchte, hat er dies dem Consenior per Handzeichen mitzuteilen. Dieser führt die Rednerliste. Der Senior erteilt immer dem auf der Rednerliste als nächsten geführten das Wort. Ausgenommen von der Rednerliste hat der Senior bei folgenden Wortmeldungen dieses sofort zu erteilen:

    1. ”zur Geschäftsordnung” (sofort beim Ruf-), wenn jemand auf den geschäftsordnungswidrigen Verlauf des Conventes verweisen will,
    2. ”zur tatsächlichen Berichtigung”, wenn jemand auf einen Irrtum des Redners hinweisen will, danach
    3. ”zur Aufklärung” (-mit Zustimmung des Redners noch während dessen Ausführungen-) wenn jemand kurze, wichtige Mitteilungen machen will, sonst danach
    4. ”zur Anfrage”, wenn jemand an den Redner eine Frage zu dessen Ausführungen stellen will, danach
    5. ”zur Antragstellung”, wenn jemand einen Antrag zur Sache oder zum Verfahren stellen will, danach
    6. ”zur Sache”, wenn jemand auf ein Abweichen vom Tagesordnungspunkt hinweisen will. (keine eigene Wortmeldung, sondern nur ein Hinweis)

    Die Worterteilung erfolgt jedenfalls erst, wenn der Redner ausgesprochen hat. Der Senior hat das Wort zu entziehen, wenn jemand trotz Mahnung vom Gegenstand der Debatte abschweift.

  • Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Convents

    Der Vorsitzende hat für den ordnungsgemäßen Ablauf des Conventes und für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung zu sorgen. Der Vorsitzende kann durch

    • Verweis zur Sache
    • Zurückweisung ungehöriger Ausdrücke
    • Entziehung des Wortes für den betreffenden Punkt der TO
    • Erteilung des Ordnungsrufes, wobei nach dem dritten Ordnungsruf der Betroffene den Convent zu verlassen hat
    • Unterbrechung des Conventes
    • Schließung des Conventes, worauf alle sofort den Conventsraum zu verlassen haben,
    • in den Gang der Verhandlung eingreifen und Ordnungswidrigkeiten – auch wenn er kein ausführendes Organ ist – gem. §14 ahnden.

    Der Vorsitzende hat kein Stimmrecht außer bei geheimer Wahl und darf auch keine Anträge stellen. Nur bei Stimmengleichheit darf er entscheiden ob ein Antrag angenommen worden ist oder nicht. (determinierendes Stimmrecht) Falls er in einer Sache, welche außerhalb des neutralen ist, etwas sagen möchte, muss er den Vorsitz abgeben. Ansonsten soll er für niemanden Partei ergreifen.

  • Arten von Anträge auf dem Convent

    1. Sachanträge
    2. Hauptantrag: das ist der in der Sache zuerst eingebrachte Antrag
    3. Zusatzantrag, das ist ein den Hauptantrag erweiternder (ergänzender) oder einschränkender Antrag
    4. Gegenantrag, das ist ein Antrag, der ganz oder teilweise den gegenteiligen Standpunkt zum Hauptantrag vertritt. Wird der Gegenantrag angenommen, ist der Hauptantrag abgelehnt; wird der Gegenantrag abgelehnt, ist über den Hauptantrag abzustimmen.

    Zuerst erfolgt die Abstimmung über den Gegenantrag

    • Wird dieser angenommen ist der Hauptantrag gefallen!
    • Wird dieser abgelehnt, erfolgt die Abstimmung über den Hauptantrag.

    Die Abstimmung über den Zusatzantrag erfolgt nach dem Hauptantrag

    • Verfahrensanträge
      • Schluss des Convents: der Convent wird sofort abgebrochen und die nicht mehr behandelten Verhandlungsgegenstände kommen auf die Tagesordnung des nächsten Conventes
      • Übergang zur Tagesordnung: die Verhandlung über den Punkt wird sofort abgebrochen und dieser Verhandlungsgegenstand ist erledigt; alle gestellten Anträge gelten als abgelehnt
      • Vertagung des Punktes: der Punkt kommt, sofern nichts anders beschlossen wird, auf die Tagesordnung des nächsten Conventes; die gestellten Anträge bleiben aufrecht
      • Schluss der Debatte: es wird nur die Verhandlung über die ”causa”, nicht jedoch der Tagesordnungspunkt geschlossen; alle in dieser ”causa” gestellten Anträge sind sofort abzustimmen
      • Schluss der Rednerliste: es erhalten nur mehr die vorgemerkten Redner das Wort; stellt einer von ihnen einen neuen Antrag, ist die Debatte wieder zu eröffnen
      • Begrenzung der Rednerzeit: ab sofort darf nur mehr die vom Convent bestimmte Rednerzeit, welche zwei Minuten nicht unterschreiten darf, gesprochen werden.

    Zur Annahme dieser Anträge ist eine 2/3 Mehrheit notwendig. Verfahrensanträge unterbrechen immer die Debatte! Über Verfahrensanträge wird immer vor Sachanträge abgestimmt.