Biercomment

  • Vom Trinken

    Bierquanten

    Als commentfähiger (üblicher) Stoff gilt Bier (auch Alkoholfrei1). Ausnahmsweise kann das Präsidium auch Wein gestatten;.

    Der Comment unterscheidet folgende Bierquanten:
    • Eine LIESL = 2 Liter
    • Ein HALBER = 1 Krügel oder 0,5 Liter
    • Die BLUME (wegen des Schaums so genannt):,
    • beim Wein die PERLE = Quantum von obersten Rand bis ca. 3 Finger unterhalb. Sie ist der edelste Teil.
    • Ein GEWALTIGER SCHLUCK,
    • ein KRÄFTIGER SCHLUCK oder ein
    • STREIFEN, auch STÜCK genannt, ist
    • ein Schluck vom mittleren Teil (3 Finger).
    • BLUME AD REST = ein ganzes Glas BLUME
    • AD DIAGONALEM ein halbes Glas, bis die Oberfläche des Bieres in geneigtem Glas eine Diagonale bildet.
    • EIN EHRENREST muss ein noch wenigstens 2 Finger breiter Rest sein.
    • EINEN SCHÄBIGEN REST gibt es nicht, es wäre eine Beleidigung.

    Will man die Blume durch ein allgemeines Schmollistrinken nicht verletzen, d. h. will man sie reservieren, so sagt man: „Ohne die Blume zu verletzen“ und nippt nur am Glas. Nur in Falle eines allgemeinen Schmollistrinkens ist das zulässig. Als allgemeine Regel gilt, insbesondere für Vertreter einer anderen MKV- Verbindung auf Kneipen, dass man seinem Kontrarium eine Blume zu bringen hat, zum Mindesten aber einen Achtungsschluck bringt.

  • Das Zutrinken

    Eine schon durch Jahrhunderte geübte Sitte ist das Zutrinken, das nicht durch studentische Kreise beschränkt ist. Man Grill jemandem seine Achtung, seine Sympathie kundgeben. Es geschieht wie folgt:

    Man nimmt die Mütze in die linke Hand, das Bierglas in die Rechte, erhebt sich von seinem Sitz und ruft den zu Ehrenden laut an: „Lieber (bei Chargen: Hoher). N, gestatte mir (erlaube mir), (bringe Dir) die Blume“.

    Zutrinken mit dem Beisatz: „Aufs Speziellste“ soll besagen, dass es im Belieben des Geehrten steht, nachzukommen (mitzuziehen). Da Füchse nicht das Recht haben, einen Burschen durch Zutrinken zum Mitziehen oder Nachkommen mit dem gleichen Quantum zu verpflichten, haben sie stets mit dem Beisatz: „Aufs Speziellste“ zuzutrinken. Insbesondere ist dies auch Alten Herren gegenüber gebräuchlich.

    Wird dieser Beisatz nicht gebraucht, so hat man in der Regel sofort mitzuziehen. Nachher folgt ein kurzes Dankeszeichen wie „Heil Dir“ oder „Prost!“ und dergl. Ist man verhindert, sofort mitzuziehen, so kündigt man dies mit den Worten: „Stoff auf der Achs“‚ an, (Komme nach!“) und hat binnen fünf Bierminuten nachzukommen. Man tut dies mit den Worten: „Lieber N, komme Dir nach!“ od. ä.; es gilt bei uns als selbstverständlich, dass man auch tatsächlich nachkommt. Unser Comment kennt daher sogenanntes „Treten“ nicht.

    Füchse sollen sich untereinander nicht zutrinken. Allen Bierverpflichtungen, die sich innerhalb fünf Bierminuten gehäuft haben, z.B. während eines unverschuldeten Stoffmangels, kann man auf einmal nachkommen: „Komme meinen sämtlichen Bierverpflichtungen nach!“

    Vom Nachtrinken befreit (neben dem Zutrinken Aufs Speziellste!) das Amt des Präsidiums oder eines Kontrariums. In deutschen Verbindungen kann man, wenn einem die Blume gebracht wird, nur mit der Blume mitziehen, bzw. man muss mit der nächsten Blume nachkommen. Unser Comment handhabt dies nicht so streng, doch gilt. auch bei uns die Blume als ein besonderer Achtungsschluck.

  • Stangenabfassen

    An der Kneiptafel hat man stets mit Stoff versorgt zu sein. Ein neues Glas hat man binnen fünf Bierminuten anzutrinken. Verlässt jemand seinen Platz, ohne Tempus petiert zu haben, ohne seine Mütze auf das Glas zu legen, oder trinkt er sein volles Glas innerhalb dieser Zeit nicht an und hält er es nach Ablauf nicht fest in seinen Händen, so hat sein Nachbar das Recht, das Glas wegzunehmen. Er verkündet der Corona mit den Worten: „Abgefasste Stange des Bb N!“ Hierauf trinkt er es an und gibt es weiter an seinen Nachbarn. Die Stange wird von der Corona leer getrunken, wobei das Glas von keinem auf den Tisch gestellt werden darf und jeder obige Worte zu wiederholen hat. Der letzte legt das völlig leere Glas um und sagt: „Abgefasste Stange des Bb (studiosus) N ex!“

    Stangenabfassen ist nur bei gewöhnlichen Kneipen, insbesondere im Inoffizium und bei Exkneipen üblich.

  • Bierkrankheit

    Damit niemand über seine Kräfte zu trinken genötigt ist, bzw. für den Fall, dass jemand

    überhaupt kein alkoholisches Getränk trinken will oder darf, kann man sich an das Präsidium oder das ihm übergeordnete Kontrarium wenden und meldet diesem, dass er bierkrank sei:

    Kontrarium: (Schlägerschlag) „Hohes Präsidium, peto verbum!“

    Präsidium : „Habens!“

    Kontrarium: „Studiosus (Bb) N meldet sich bierkrank!“

    Präsidium : „Ich erkläre Studiosus (Bb) N für bierkrank!“

    Der Bierkranke kann alle jene Rechte nicht geltend machen, die Stoff zur Voraussetzung haben, also nicht stärken lassen, gestärkt werden, Stangenabfassen und mittrinken, Bierjungen brummen usw. In den übrigen Belangen unterliegt er weiter dem Comment. Trinkt ihm jemand zu, so hat er die Ehrung durch Kopfnicken od. ä. entgegenzunehmen. Ausnahmsweise kann sich jemand am selben Abend wieder bierfähig erklären lassen, was dann aber unwiderruflich ist.