Füchse sind auf Probe auf genommene Mitglieder, welche dem männlichen Geschlecht angehören, von römisch-katholischer Konfession ist und der deutschen Sprache mächtig ist. Außerdem muss der Fuchs die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslands der EU besitzen, sich Österreich verbunden fühlen und die Reifeprüfung (=Matura) anstreben oder er hat sie schon mit Erfolg bestanden. Probemitglieder haben kein Sitz und Stimmrecht auf den Conventen als auch kein aktives und passives Wahlrecht.
Krassfüchse
Ein Krassfuchs ist ein frisch aufgenommenes Mitglied auf Probe. In der Zeit bis zur Branderprüfung lernt er vieles über die Verbindung und das couleurstudentische Leben.
Brandfüchse
Brandfüchse haben erfolgreich die Branderprüfung absolviert und verfügen über ein gewissen Wissen über die Verbindung.
Burschen sind vollwertige Mitglieder der Verbindung und haben alle Rechte und Pflichten eines Vollmitglieds. Um Bursch zu werden muss die Burschenprüfung positiv absolviert werden. Burschen haben Sitz und Stimme am BC und CC als auch aktives und passives Wahlrecht. Außerdem können sie zu Chargen der Verbindung gewählt werden.
Aktive Burschen
Die aktiven Burschen sind die Träger des Verbindungslebens. Sie sind verpflichtet, alle hochoffiziellen und offiziellen Veranstaltungen ohne besondere Einladung zu besuchen, die Chargen und Funktionäre auf das Tatkräftigste zu unterstützen und besondere Aktivität zu zeigen. Aktive Burschen haben das passive Wahlrecht. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, ein Amt, in das sie gewählt werden, anzunehmen.
Inaktive Burschen in loco
In loco bedeutet, dass der Bursch im Verbindungsort verbleibt. Er hat Anwesenheitspflicht auf allen BC´s und hochoffiziellen Veranstaltungen
Inaktive Burschen extra locum
Inaktive Burschen extra locum sind bei Ortsanwesenheit zum Besuch der CC, der Stiftungsfestfeierlichkeiten, der Weihnachtskneipe, der Landesvaterkneipe und eines allfälligen Trauerkommerses verpflichtet.
Verkehrsaktive
Burschen welche ordentliches Mitglied einer anderen Verbindung sind, allerdings nicht am Ort der Verbindung sein können. Sind sie verpflichtet sich am Aufenthaltsort bei einer anderen Verbindung aktiv zu melden, werden sie dort, nach Abstimmung, als Verkehrsaktiver aufgenommen.
Bandinhaber
Aktive Burschen einer anderen Verbindung welche, dank ihres Bemühens um die Victoria, bei uns aufgenommen werden.
Urphilister
Burschen, welche die Reifeprüfung mit Erfolg bestanden haben oder eine angemessene Lebensstellung haben und ihre 8 aktiven Semester haben, wobei sie in diesen Semestern auch 2 Chargen erfolgreich absolvieren müssen, können sich philistrieren lassen. Philister zahlen am Anfang des Semesters den Mitgliedsbeitrag und stellen die finanzielle Grundbasis der Verbindung dar.
Bandphilister
Dies sind Urphilister einer anderen Verbindung welchen das Corps Victoriawegen ihrer Verdienste um die Verbindung die Mitgliedschaft verliehen hat.
Konkneipanten
Konkneipanten sind Personen, die sich entweder außerhalb einer höheren Schule auf die Reifeprüfung vorbereiten oder die aus äußeren, nicht in den Grundsätzen der Verbindung liegenden Gründen nicht ordentliche Mitglieder werden können.
Auf die Konkneipanten sind die Bestimmungen über die Füchse sinngemäß anzuwenden, doch dürfen sie nur den Deckel und nicht das Band tragen und dürfen auch nicht chargieren. Konkneipanten, die die Burschenprüfung mit Erfolg abgelegt haben, haben am CC und am BC Sitz und beratende Stimme. Ihre Pflichten entsprechen denen der Burschen. Konkneipanten, die zehn aktive Semester absolviert haben und eine entsprechende Lebensstellung einnehmen, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Ehrenphilister
Ehrenphilister sind Männer mit römisch-katholischer Konfession und entsprechender Allgemeinbildung, die ordentliche Mitglieder einer anderen katholischen Studentenkorporation oder einer katholischen Hochschulkorporation sind, denen die Mitgliedschaft wegen ihrer Verdienste um die Victoria honoris causa verliehen wurde. Die beabsichtigte Bandverleihung ist mindestens ein Monat vorher dem Verband zur Kenntnis zu bringen.
Ehrenmitglied
Ehrenmitglieder sind Männer mit römisch-katholischer Konfession und entsprechender Allgemeinbildung, die keine ordentlichen Mitglieder einer farbentragenden katholischen Studentenkorporation sind, denen die Mitgliedschaft wegen ihrer Verdienste um das Corps Victoria honoris causa verliehen wurde. Die beabsichtigte Bandverleihung ist mindestens ein Monat vorher dem Verband zur Kenntnis zu bringen.